Im Folgejahr abziehbare Vorsteuer abgrenzen

Beschreibung

Zum Jahresabschluss soll die im Folgejahr abziehbare Vorsteuer abgegrenzt werden. Die Leistung gehört noch ins alte Wirtschaftsjahr, die Vorsteuer ist aber erst im Folgejahr abzugsfähig.

 

Unser Tipp: Nutzen Sie bei der Erfassung der Eingangsrechnung die Möglichkeit der Rechnungsabgrenzung (RAP). Sie erfassen Ihren Beleg komplett im neuen Jahr und grenzen hierbei automatisch den Aufwand für das alte Jahr ab.