Investitionssofortprogramm für Abschreibungen
Beschreibung
Am 4. Juni 2025 hat das Bundeskabinett ein neues steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen – mit dem Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken. Seit dem 19. Juli 2025 ist das Gesetz offiziell in Kraft.
Im Zentrum steht der sogenannte Investitionsbooster: Unternehmen können nun wieder von degressiven Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter profitieren – und das mit einem Satz von bis zu 30 %. Zusätzlich gibt es eine Sonderabschreibung von bis zu 75 % im ersten Jahr für Elektrofahrzeuge.
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie die Vorteile des Investitionsboosters in Form von der degressiven Abschreibung mit bis zu 3-fachem Prozentsatz und die Sonderabschreibung für E-Mobilität im Rechnungswesen anwenden.